Allgemeine Geschäfts
bedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen 1TAPE (Nicolas Giemsa, nachfolgend „1TAPE“) und ihren Kunden über Dienst- und Werkleistungen, insbesondere in den Bereichen Film- und Videoproduktion, Eventmanagement, Design, Branding sowie IT-Dienstleistungen und Softwareentwicklung.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B-Geschäft); eine Anwendung gegenüber Verbrauchern ist ausgeschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn 1TAPE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, 1TAPE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) gehen diesen AGB vor, soweit sie von 1TAPE zumindest in Textform bestätigt werden.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Vertragsgegenstand sind die von 1TAPE zu erbringenden Leistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot oder Einzelvertrag. 1TAPE erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

Medienproduktion (Commercials, Musikvideos, Content),
Design & Branding (CI, Motion Graphics, 3D),
Eventmanagement & Streaming,
IT-Solutions (Websites, Apps, Plattformen).

Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet ist (Werkvertrag, z. B. fertiger Film oder Softwaregewerk), handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird in diesem Fall nicht geschuldet.

1TAPE ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (z. B. Freelancer, Subunternehmer, Produktionspartner) einzusetzen, bleibt aber gegenüber dem Kunden stets selbst verantwortlich für die vertraglichen Leistungspflichten. Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt 1TAPE nach eigenem fachlichem und künstlerischem Ermessen die Art und Weise der Leistungserbringung. Beschreibungen der Leistungen (z. B. in Angeboten, Prospekten oder auf Websites) stellen keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar.

3. Vertragsschluss

Alle Angebote von 1TAPE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 1TAPE kann ein Vertragsangebot des Kunden (z. B. eine Bestellung oder Beauftragung) innerhalb von 14 Kalendertagen annehmen.

Der Vertrag kommt – sofern nicht im Einzelfall abweichend geregelt – erst durch Auftragsbestätigung durch 1TAPE in Textform (z. B. per E-Mail) oder dadurch zustande, dass 1TAPE mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden vor Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn 1TAPE sie in Textform bestätigt.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde wird 1TAPE bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen in zumutbarem Umfang unterstützen. Insbesondere hat der Kunde alle notwendigen Mitwirkungsleistungen und Beistellungen rechtzeitig, in voller vereinbarter Qualität und auf eigene Kosten zu erbringen. Dazu zählen u. a. die Bereitstellung von Informationen, CI-Guidelines, Assets, Drehgenehmigungen (soweit vereinbart), IT-Infrastruktur sowie Ansprechpartnern.

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm bereitgestellten Unterlagen, Daten und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde räumt 1TAPE an allen von ihm gelieferten Materialien die nicht-exklusiven, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für die Dauer der Vertragsdurchführung ein, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

Werden vom Kunden Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erbracht, ist 1TAPE berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen (z. B. verspätetes Feedback, fehlende Assets), gehen nicht zu Lasten von 1TAPE; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

5. Leistungsänderungen (Change Requests)

Wünscht der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs (z. B. zusätzliche Drehtage, Änderung des Storyboards nach Freigabe, zusätzliche Software-Features), wird er diesen Wunsch zeitnah in Textform anzeigen.

1TAPE wird prüfen, welche Auswirkungen der Änderungswunsch auf Vergütung und Termine hat. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform, in der Mehrkosten festgelegt werden. Bis zur Einigung führt 1TAPE die Arbeiten auf Grundlage des ursprünglichen Vertrags fort. Der Kunde trägt die durch sein Änderungsverlangen entstehenden Mehraufwände.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Leistungen von 1TAPE wird im Vertrag oder Angebot festgelegt. Sofern kein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der gültigen Stundensätze bzw. Tagessätze. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nebenkosten wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Location-Mieten oder Kurierkosten werden – sofern nicht im Preis inkludiert – zusätzlich nach Aufwand berechnet. 1TAPE ist berechtigt, dem Kunden Teilrechnungen (z. B. nach Projektmeilensteinen wie „Konzept“, „Drehschluss“, „Rohschnitt“) zu stellen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist 1TAPE berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. 1TAPE behält sich das Eigentum und alle Nutzungsrechte an gelieferten Ergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung vor.

7. Termine und Fristen

Von 1TAPE genannte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Können Termine aus Gründen, die 1TAPE nicht zu vertreten hat (z. B. Wetterbedingungen bei Dreharbeiten, höhere Gewalt, Krankheit von Hauptdarstellern, Streik), nicht eingehalten werden, verlängern sich die Fristen automatisch um den Zeitraum der Behinderung.

Gerät 1TAPE mit einer Leistung in Verzug, kann der Kunde nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.

8. Abnahme (bei Werkleistungen)

Ist die Erstellung eines konkreten Werks (z. B. finaler Film, Website, Grafik) geschuldet, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. 1TAPE wird dem Kunden die Fertigstellung anzeigen (z. B. durch Übersendung eines Abnahme-Links oder Master-Files).

Der Kunde hat das Werk innerhalb einer angemessenen Frist – in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen – zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder Mängel anzuzeigen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen. Ebenso gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde das Werk veröffentlicht, sendet oder produktiv nutzt. Unerhebliche Mängel (z. B. rein geschmackliche Änderungswünsche nach bereits erfolgter Konzeptfreigabe) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (IP)

Soweit im Rahmen des Vertrages urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Filme, Designs, Softwarecode) erstellt werden, räumt 1TAPE dem Kunden nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung das einfache (nicht-exklusive), zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, die Ergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.

• Bei Videoproduktionen/Design: Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte (z. B. Verkauf des Rohmaterials, Nutzung durch Dritte) oder eine Bearbeitung (Recut durch andere Agenturen) bedarf der vorherigen Zustimmung von 1TAPE und ist ggf. gesondert zu vergüten (Buyout).

Bei Software: Der Kunde erhält das Recht, die Software für eigene interne Zwecke zu nutzen. Der Quellcode wird nur überlassen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte bei 1TAPE. Sofern 1TAPE Material Dritter (z. B. Stock-Footage, GEMA-pflichtige Musik, Open-Source-Komponenten) verwendet, gelten hierfür vorrangig die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.

10. Gewährleistung

Für Werkleistungen gewährleistet 1TAPE, dass die Leistungen frei von Sachmängeln sind. Mängel sind 1TAPE unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 1TAPE hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung (z. B. Korrekturschleife, Bugfixing). Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

Für Dienstleistungen (z. B. Beratung, Event-Betreuung) wird kein bestimmter Erfolg geschuldet, sondern ein Tätigwerden nach bestem Wissen und Gewissen.Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf Vorgaben des Kunden, unsachgemäße Nutzung oder nachträgliche Änderung durch den Kunden zurückzuführen sind. Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar.

11. Haftung

1TAPE haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 1TAPE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für den Verlust von Daten haftet 1TAPE nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden. Für vom Kunden beigestellte Materialien (Requisiten, Produkte, Hardware) übernimmt 1TAPE keine Haftung, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

12. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.1TAPE ist jedoch berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie die erstellten Werke (z. B. Videos, Screenshots der Website) im Rahmen der Eigenwerbung (Website, Showreel, Social Media) als Referenz zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht (oder ein NDA etwas anderes regelt).

13. Datenschutz

1TAPE hält die Bestimmungen der DSGVO ein. Soweit 1TAPE personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Teilnehmerlisten bei Events, User-Daten bei Apps), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Weitere Infos siehe Datenschutzerklärung.

14. Laufzeit und Kündigung

Ist ein Projekt vereinbart, endet der Vertrag mit Leistungserbringung. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Social Media Retainer, Hosting, Wartung) können – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Freie Kündigungsrechte des Kunden gemäß § 648 BGB (bei Werkverträgen) sind ausgeschlossen, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Im Falle einer Stornierung/Kündigung eines Projekts durch den Kunden sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Fremdkosten und der entgangene Gewinn (abzüglich ersparter Aufwendungen) zu vergüten.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von 1TAPE (Dortmund).Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.